Anschreiben Landtagsabgeordnete

Bitte schreibt Eure Wahlkreisvertreter im Brandenburger Landtag an.

Das Anschreiben basiert auf dem der IG Gegen Rasselisten e.V. an die Landtagsabgeordneten in Nordrhein-Westfalen. Es wurde für Brandenburg entsprechend angepasst.

Wenn ihr nicht sicher seid, welcher Wahlkreisvertreter für euch zuständig ist, findet ihr hier eine Übersicht.

Demnächst wird dieses Anschreiben auch mit online Eingabe verfügbar sein. Bis dahin bitten wir euch, den unten stehenden Text zu kopieren.

Sehr geehrte „Abgeordnete“,
Sehr geehrter „Abgeordneter“,

die Hundehalterverordnung Brandenburg trat in der derzeitigen Fassung am 01.07.2004 mit dem Ziel, die Öffentlichkeit vor Hundebissen zu schützen, in Kraft. Seitdem ist diese Verordnung – bis auf einige kleinere Änderungen mit eher redaktionellem Charakter – unverändert. Man hat in der Prävention auf Rasselisten gesetzt, und die Hunde eher willkürlich in mehrere Kategorien eingeteilt: „unwiderlegbar gefährliche Hunde“ (§8 Abs.2), „widerlegbar gefährliche Hunde“ (§8 Abs.3), sog. 40/20 Hunde sowie alle weiteren. Zu der Zeit, als die Hundehalterverordnung in Kraft trat, stand diese Art der Rasseliste bereits bei Experten für Kynologie, Hundeverhalten, Tierärzten und Hundetrainern stark in der Kritik – die Landesregierung von Brandenburg hat sich dieser Kritik und den bereits zu dieser Zeit existierenden, wissenschaftlichen Studien entgegen gestellt und – wie die meisten anderen Bundesländer auch – die Verordnung in dieser Form verabschiedet.

Das Bundesverfassungsgericht hat bereits im Jahr 2004 entschieden, dass eine rassespezifische Gesetzgebung zwar als erste Maßnahme im Sinne der öffentlichen Sicherheit rechtmäßig sei und der Gesetzgeber nicht erst Studien einholen müsse – jedoch wurde im selben Urteil auch entschieden, dass diese Form der Gesetzgebung überprüft und gegebenenfalls geändert werden müsse ( Az. 1 BvR 1778/01). Diese Überprüfung wird in den Bundesländern in Form von Beißstatistiken durchgeführt. Die Beißstatistik Brandenburgs jedoch zeigt seit Jahren, dass in Brandenburg die Rasseliste nicht vor Hundebissen schützt.

Auch in Brandenburg ist, wie in anderen Bundesländern auch, der Großteil aller Beißvorfälle – obwohl bereits sehr viele Rassen und deren Kreuzungen gelistet sind – auf nicht gelistete Rassen zurückzuführen. Möchte man aus den geführten Beißstatistiken und der daraus resultierenden Argumentation „die Rasselisten sind zielführend“ etwas Positives gewinnen, kann es sich hierbei nur um eine Erkenntnis handeln: Durch die erfolgten Auflagen für verschiedene Hunderassen hat sich ein besserer Ausbildungsstand und eine bessere Sachkunde im Umgang mit Hunden bei den Haltern der gelisteten Rassen ergeben. Aufgrund der Stigmatisierung und der Fokussierung auf bestimmte Hunderassen sind eben die Halter dieser Rassen sensibler für die verantwortungsbewusste Haltung und Führung ihrer Hunde. In der Folge werden genau diese Hunde weniger auffällig.

Die Schlussfolgerung aus annähernd 20 Jahren rassespezifischer Hundegesetzgebung muss sein: nicht Rasseverbote und Rassebeschränkungen schützen vor Hundebissen, sondern sachkundige und verantwortungsbewusste Hundehalter – unabhängig von der Hunderasse.
In Niedersachsen wurde die Rasseliste bereits im Jahr 2003 abgeschafft und im Jahr 2011 die verpflichtende Sachkunde für alle Hundehalter eingeführt – mit dem Erfolg, dass von ca. 245.000 landesweit gemeldeten Hunden lediglich 108 aufgrund eines Beißvorfalls als gefährlich eingestuft wurden. Diese 108 Hunde teilen sich auf 39 Rassen, inklusive Mischlinge ohne besondere Rassenangabe auf. (Zahlen aus dem Zentralen Niedersächsischen Hunderegister, basierend auf einer Kleinen Anfrage im Niedersächsischen Landtag aus Oktober 2015).

In Schleswig-Holstein wurde die Rasseliste zum 01.01.2016 abgeschafft – seitdem wurde nicht ein einziger Vorfall mit einem Hund einer vorher gelisteten Rasse registriert.

Ich empfehle Ihnen, mit dem Verein IG Gegen Rasselisten e. V., der sich für die Abschaffung rassespezifischer Hundegesetze und die Einführung einer Sachkunde für alle Hundehalter (Hundeführschein) einsetzt, in Kontakt zu treten. Dieser hat ein großes Interesse daran, auch mit den Fraktionen im Landtag von Brandenburg in einen sachlichen Dialog zu treten und gemeinsam zielführende Lösungen, durch die die Öffentlichkeit vor Hundebissen geschützt und Hundehalter nicht diskriminiert und kriminalisiert werden, zu finden. Des Weiteren liegt dem Innenausschuss bereits seit Mai 2014 eine Gesetzesvorlage vom Tierschutzbund sowie der Landestierärztekammer vor.

Ein wirkungsvolles und zielführendes Hundegesetz muss sich auf die Ursache, nämlich den verantwortungslosen und nicht sachkundigen Hundehalter, konzentrieren – nicht auf die Symptome, nämlich Hunde, die am Ende lediglich Opfer von eben diesen unsachkundigen und desinteressierten Haltern sind.

In der Hoffnung auf eine baldige sinnvolle und tatsächlich schützende Gesetzgebung verbleibe ich

mit freundlichen Grüßen