Fehrbellins Begründung zur Hundesteuererhöhung

Zufällig habe ich erfahren, dass die Gemeinde Fehrbellin die Hundesteuersatzung auf der Gemeindevertreterversammlung am 16.11.2017 ändern wollte, konkret eine Kampfhundesteuer einführen wollte. Ich habe daraufhin einen Fragenkatalog der Gemeinde zugesandt, der auch beantwortet wurde. Die Beantwortung musste ich zwar hinnehmen ebenso wie den einstimmigen Beschluss, doch ich will keine Ruhe geben, bis dieser Beschluss bzw. die Änderung der Hundesteuersatzung rückgängig gemacht sind. Doch lest selbst:

Beantwortung Fehrbellin

Gleich die erste Antwort belegt eigentlich, dass die Gemeinde Fehrbellin gegen geltendes Ordnungsrecht verstößt. Die Begründung, man müsse aufgrund des vermehrten Zuzuges von Hunden nach §8 (2) HundehV die Satzung ändern, dürfte eigentlich so nicht gelten. Denn: Hunde nach §8 (2) HundehV dürfen nicht genehmigt werden, die Haltung dieser Hunde ist in Brandenburg verboten!

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