Gerichtsurteile

Das Bundesverfassungsgericht hat mit Urteil vom 16. März 2004 (1 BvR 1778/01) zumHundeverbringungs- und -einfuhrbeschränkungsgesetzes  festgelegt, dass der Gesetzgeber allerdings die weitere Entwicklung zu beobachten und zu prüfen hat, ob die der Norm zugrunde liegenden Annahmen sich tatsächlich bestätigen. Ist dies bislang geschehen? Vielleicht sollte man beim Bundesverfassungsgericht anfragen, wie lange eine solche Prüfung andauern darf.

OVG Berlin-Brandenburg · Beschluss vom 2. August 2016 · Az. OVG 5 S 34.15: Zu den Folgen der Haltung eines gefährlichen Hundes ohne die dafür erforderliche Erlaubnis